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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Treml Technik
GmbH
Ausgabe 1. 1. 2008
- Allgemeines:
Die
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle gegenwärtige
und künftige Verträge zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer.
Jegliche anderweitige
Abweichungen und/oder mündliche Ergänzungen
sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
und schriftlich anerkannt und bestätigt
werden. Es wird festgehalten, daß Nebenabreden
nicht bestehen.
Sollte eine Bestimmung dieser
AGB unwirksam sein, so berührt dies die
Gültigkeit
des restlichen Vertragsinhaltes in keinem Fall.
- Angebot:
Die Angebote sind nur dann verbindlich,
wenn der Auftag schriftlich binnen 14 Tage
ab Datum des Angebotes nachweislich beim Auftragnehmer
einlangt sofern im Angebot keine abweichende
zeitliche Beschränkung enthalten ist.
Eine
Preisgarantie in Bezug auf das Angebot wird
nur für den Zeitraum von 2 Monaten
ab Angebotsdatum übernommen.
- Auftragserteilung:
Ein vom Auftraggeber unterfertigtes
und retourniertes Angebot versteht sich als
Bestellung und somit als Vertrag.
Art und Umfang
der vereinbarten Leistung ergeben sich aus
Angebot, Bestellung und diesen AGB.
Der Auftragnehmer
hält sich weiters
vor, andere befugte Personen zur Vertragserfüllung
beizuziehen.
- Auftragsbestätigung:
Enthält die Auftragsbestätigung Änderungen
gegenüber dem
erteilten Auftag, gelten diese vom Auftraggeber
als anerkannt, sofern dieser nicht unverzüglich
schriftlich widerspricht.
- Honorar:
Der Honoraranspruch ist mit Angebot
und Auftragsbestätigung
eindeutig fixiert. Die Kompensation mit allfälligen
Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer,
ist unzulässig.
Sollten sich nach Auftragserteilung
Kostenerhöhungen
im Ausmaß von über 15% des Auftragwertes
ergeben, wird der Auftraggeber unverzüglich
darüber informiert. Handelt es sich um
unvermeidliche Kostenüberschreitungen
von unter 15% des Auftragwertes, können
diese Kosten ohne gesonderte Verständigung
in Rechnung gestellt werden.
Sämtliche Honorare
verstehen sich freibleibend ab Lager. Sie gelten
grundsätzlich netto,
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
und sind mangels abweichender Angaben in Euro
erstellt.
- Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt:
2
% Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungslegung oder innerhalb 30 Tage
nach Rechnungslegung netto ohne jeden Abzug.
Die in Angebot oder Vertrag getroffenen besonderen
Vereinbarungen, stehen diesen Richtlinien vor.
Alle
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. Alle Kosten, welche
bei Inanspruchnahme des Eigentumsvorbehalt
entstehen, trägt der Auftraggeber.
Für
den Fall des Zahlungsverzuges, werden 12 % p.A.
vereinbart. Weiters sind jegliche Kosten, die
durch den Zahlungsverzug entstehen, wie etwa
Mahnkosten, Inkasso-kosten und Rechtsanwaltkosten,
vom Auftraggeber zu begleichen.
- Rücktritt
vom Vertrag:
Bei Lieferverzug ist ein Rücktritt des
Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessener
Nachfrist möglich. Die Nachfrist ist schriftlich
zu setzen. Bei berechtigten Rücktritt
des Auftraggebers sind von diesem nur die bis
zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu
honorieren.
Bei Verzug des Auftraggebers bei
einer Teilleistung oder einer vereinbarten
Mitwirkungstätigkeit,
der die Durchführung des Auftrages unmöglich
macht, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt
berechtigt und behält somit den Anspruch auf
das gesamte vereinbarte Honorar.
- Schutzrechte,
Zeichnungen und Muster:
Der Auftraggeber haftet
dem Auftragnehmer dafür, daß durch
die Ausführung
der in Auftrag gegebenen Leistungen sowie durch
die Verwendung der zur Verfügung gestellten
Daten, in- oder ausländische Schutzrechte
Dritter, insbesondere Patent-, Marken- und
Musterrechte nicht verletzt werden. Für
den Fall, daß Dritte Ansprüche aus
solchen Rechtsverletzungen geltend machen,
hat der Auftraggeber den Auftragnehmer schad-
und klaglos zu halten.
Der Auftragnehmer übernimmt
keine Haftung für Verlust oder Beschädigung
der zur Verfügung gestellten Daten, Werkzeuge,
Muster oder anderen übergebenen Gegenstände.
Eine dafür vorgesehene Versicherung wird
nur über ausdrücklichen (schriftlichen)
Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers
abgeschlossen.
- Gewährleistung und Schadenersatz:
Das
Produkt ist nach der Übergabe an
den Auftraggeber von diesem unverzüglich
zu untersuchen. Wird eine Mängelrüge
nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt
das Produkt als genehmigt. Gewährleistungsansprüche
können nur nach Mängelrügen
erhoben werden, die schriftlich binnen 14 Tage
ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung
zu erfolgen haben. Werden vom Auftraggeber
ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Auftragnehmers Veränderungen an den übergebenen
Waren oder Werkstücke vorgenommen, erlischt
die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers.
Ausgangsdaten,
die zur Durchführung
des Vertrages notwendig sind, sind vom Auftraggeber
in schriftlicher Form bekanntzugeben: Genaue
Bezeichnung, bestellte Stückzahl, Werkstoff,
Rohmaterial, normgerechte Werkzeichnungen und
für die vom Auftraggeber oder Dritten
beigestellten Materialien (oder Teilleistungen)
einen Lieferschein.
Hat es der Auftraggeber
versäumt, diese
Daten vollständig bekannt zu geben, wird
keine Gewährleistung vom Auftragnehmer übernommen
und in diesem Fall auch kein Schadenersatz
geleistet.
Treten bei der Bearbeitung von beigestellten
Werkstücken Fehler auf, wird keine Gewährleistung
und Haftung übernommen. Ist daher eine
Wiederholung der Bearbeitung oder Fertigung
des übergebenen Werkstückes notwendig,
hat die dadurch entstandenen Mehrkosten der
Auftraggeber zu tragen. Das vereinbarte Entgelt
ist auch dann zu bezahlen, wenn sich nach Bearbeitung
der beigestellten Teile und Materialien herausstellt,
daß die in der Bestellung verlangten
Eigenschaften nicht erzielbar sind.
Bei der
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preisminderungsanspruch
durch Verbesserung in angemessener Frist abzuwenden.
- Haftung:
Allfällige Forderungen, die der Auftraggeber
oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd
PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es
sei denn, es wird nachgewiesen, daß der
Fehler grob fahrlässig verschuldet
worden ist.
Der Ersatz von Folgeschäden
und Vermögensschäden,
nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten
und von Schäden durch Ansprüche Dritter
gegen den Auftraggeber ist in jeden Fall ausgeschlossen.
Das
Verschulden des Auftragnehmers ist in jeden
Fall durch den Auftraggeber nachzuweisen.
Eine
Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls betragsmäßig
beschränkt bis
zur Höhe des vereinbarten Entgelt oder
höchstens auf das im Vertrag für
die gesamte Leistung festgelegte Honorar.
Ist
die fehlerhafte Fertigung oder Bearbeitung
auf unrichtige, unvollständige oder unklare
Angaben des Auftraggebers oder darauf zurückzuführen,
daß der Auftraggeber keine einwandfreien
und richtigen Teile, Materialien, Pläne,
Zeichnungen, Datenblätter übergibt,
ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
- Erfüllungsort,
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Erfüllungsort sämtlicher
Leistungen ist der Sitz der Fa. TREML Technik
GmbH, Altmünster.
Es gilt österreichisches
materielles Recht, wobei die Anwendung des
UN-Kaufrechtes ausgeschlossen wird. Die Vertragssprache
ist deutsch.
Für alle Streitigkeiten aus dem zustande
kommende Vertrag wird die Zuständigkeit
des sachlich zuständigen Gerichtes Gmunden,
vereinbart.
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